„Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Dieser Aufkleber sollte auf jedem Aufzug vorhanden sein, damit die Anwohner eines Mehrfamilienhauses oder Geschosswohnungsbaus diesen im Brandfall nicht benutzen. Was aber, wenn es Menschen gibt, die auf den Aufzug angewiesen sind? Auch im Brandfall.
Evakuierungsaufzüge im Trend
Für diesem Fall werden Evakuierungsaufzüge immer beliebter. Derzeit werden sie überwiegend in Gebäuden mit besonderer Nutzung erforderlich: Beherbergungsstätten, Nutzungseinheiten für Wohngruppen mit Menschen mit eingeschränkter Mobilität, etc.
Für einen Evakuierungsaufzug muss die Stromversorgung auch im Brandfall gesichert sein. Damit das der Fall ist, und der Aufzug im Brandfall und bei Stromlosschaltung des Gebäudes durch die Feuerwehr weiter fahrbereit ist, wird der Strom unmittelbar hinter dem Energiezähler und vor dem Hauptverteiler parallel abgegriffen.
Die Feuerwehr kann somit alle übrigen Verbraucher innerhalb des Gebäudes vom Stromnetz trennen, ohne die Funktion des Evakuierungsaufzuges zu beeinträchtigen. Die Anlage wird anschließend durch einen Prüfsachverständigen für sicherheitstechnische Anlagen abgenommen.
Kennzeichnung für einen Evakuierungsaufzug nicht genormt
Nach Genehmigungserteilung muss der Evakuierungsaufzug klar gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung ist bislang nicht genormt. So gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen zu kennzeichnen: mit einem „F“ oder mit „Aufzug darf im Brandfall genutzt werden“.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass nicht gekennzeichnete Aufzüge im Brandfall auf keinen Fall benutzt werden dürfen.
Comentarios