Am 5. Dezember 2024 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen, welches nun in Kraft treten kann. Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauvorhaben in Berlin beschleunigen. Welche Maßnahmen umfasst das Gesetzespaket? Und wie wirkt sich das auf den Planungsprozess im Brandschutz aus?
Durch das Schneller-Bauen-Gesetz (SBG) sollen Wohnungen in der Hauptstadt schneller und effektiver gebaut werden. Um das zu erreichen, wurden 120 Maßnahmen beschlossen, die unter anderem Änderungen in zehn Landesgesetzen beinhalten.
Die wichtigsten Ziele und Änderungen
Straffung und Standardisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Einführung von Prüf- und Bearbeitungsfristen
klarer geregelte Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene
verlässliche Aussagen gegenüber Bauherren, wann eine Baugenehmigung vorliegen wird
stärkere Eingriffsrechte des Landes gegenüber den Bezirken für Bauvorhaben, für die bisher die Bezirke zuständig sind
Bauprojekte mit mehr als 50 Wohneinheiten sollen als Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung eingestuft werden können
Pflicht für Bauauftaktkonferenzen in allen Bezirken: Bauherren, Behörden und andere Verfahrensbeteiligte identifizieren Hindernisse für den Bau
stärkere Entscheidungskompetenz des Landesdenkmalschutzes gegenüber den Bezirken
Verkürzte Fristen beim Denkmalschutz
Entscheidungsgewalt bei Streit um ein Grundstück: Ablehnung eines Wohnungsbaus durch einen Bezirk kann vom Senat gegenteilig bescheinigt werden
Schneller-Bauen-Gesetz: echter Turbo für Wohnungsbauprojekte?
Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist seit Jahren extrem angespannt, Bauvorhaben ziehen sich oft ewig in die Länge und insgesamt entstehen zu wenig Neubauwohnungen – und das bei steigendem Wohnungsbedarf.
Ob das Schneller-Bauen-Gesetz hier neue Impulse setzen kann, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich kann das Ziel für viele Bauherren ein positives Signal sein, nämlich Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und nachhaltig effizient zu gestalten. Auch aus Perspektive des vorbeugenden Brandschutzes ist das Schneller-Bauen-Gesetz zunächst einmal positiv zu bewerten: Als Teil eines umfassenden Genehmigungsverfahrens, können wir auch in der Nachweisführung in Zukunft auf schnellere Ergebnisse hoffen.
Das ist sowohl gut für das einzelne Bauvorhaben als auch für das Land Berlin.
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